Die Saar ist ein sehr schönes Revier im Südwesten Deutschlands. Die Schifffahrtsstrasse Saar endet in Saarbrücken, sie kann allerdings mit Sportbooten (und Peniches) weiter aufwärts befahren werden; ab Saarbrücken bis zur französischen Grenze auch führerscheinfrei!
Bei Sarreguemuines (oder Saargemünd) geht die Schifffahrt über in den Saar-Kanal (früher Saar-Kohle-Kanal), der parallel zu der ab hier naturbelassenen Saar führt. Er endet am Rhein-Marne-Kanal, der dann im Verlauf der sog. "Sauerkraut-Tour" weiter nach Strassburg oder Nancy führt.
- Broschüre "Unterwegs auf der Saar" der Tourismus Zentrale Saarland.
- 360° Saar - eine virtuelle Flussfahrt auf der Saar des Regionalverbands Saarbrücken.
Zu den (Liege)Kosten eines Mosel-/Saar-Bootsurlaubs hat mir Doris Sutter von der Beluga freundlicherweise Ihre Aufzeichungen zu den Hafen- bzw. Liegegebühren zur Verfügung gestellt.
Rechtliches
Es gilt hier anders als auf der Mosel wieder die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO).
Besondere Regelungen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband
- von km 0,00 (Saarmündung) bis km 87,20 (Ende der ausgebauten Strecke in Saarbrücken) 16 km/h,
- von km 87,20 (Ende der ausgebauten Strecke) bis lothr. km 64,975 re. U. (deutsch-französische Grenze bei Saargemünd) und in Frankreich 10 km/h.
Auf den französischen Kanalstrecken (Saar ab Schleuse 27 in Saargemünd) gilt generell die Höchstgeschwindigkeit von 8 km/h!